Losbündelung im Holzbau: Vier Vergabestufen für Kommunen
Seit 1. Juli 2026 gilt das Vergabebeschleunigungsgesetz. Vier Stufen zeigen Kommunen, wie sich Holzbau-Lose bündeln lassen, ohne den Mittelstand auszuschließen.
Seit dem 1. Juli 2026 gilt das Vergabebeschleunigungsgesetz. Am selben Tag hat die Holzbauinitiative des Bundes vier Stufen beschrieben, mit denen Kommunen Holzbau-Gewerke bündeln können — ohne den vergaberechtlichen Grundsatz der Losvergabe zu verletzen.
Was passiert ist
Am 1. Juli 2026 ist das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Es soll öffentliche Beschaffung schneller, digitaler und mit weniger Formaufwand möglich machen — unter anderem durch höhere Schwellenwerte für Direktaufträge und schlankere Eignungsnachweise. Am selben Tag hat die Holzbauinitiative des Bundes (FNR) eine für Vergabestellen im öffentlichen Holzbau zentrale Frage sortiert: Wie lassen sich Gewerke und Bauleistungen sinnvoll bündeln, ohne den Grundsatz der losweisen Vergabe auszuhebeln, der mittelständische Betriebe vor dem Verdrängen durch Großanbieter schützen soll? Die Initiative unterscheidet vier Stufen — von der Bündelung einzelner Gewerke in einem vorgefertigten Bauteil bis zur gemeinsamen Ausschreibung mehrerer Bauvorhaben einer Kommune. Der Grundsatz selbst bleibt bestehen: Öffentliche Aufträge sind im Regelfall in Fach- und Teillosen zu vergeben, jede Bündelung ist die begründungspflichtige Ausnahme.
Die Zahlen
- Vier Bündelungsstufen: Gewerke-Bündelung → Generalunternehmer (GU) → Generalübernehmer (GÜ) → Bündelung mehrerer Bauvorhaben
- Inkrafttreten Vergabebeschleunigungsgesetz: 1. Juli 2026
- Neue Schwelle für Direktaufträge im Bundesbereich: bis 50.000 € netto ohne förmliches Vergabeverfahren (bislang niedriger)
- Erleichterung für junge Unternehmen: bis 100.000 € in den ersten vier Jahren nach Gründung
- Größenordnung als Anschauungsbeispiel: bis zu 115 vorgefertigte Holzmodule in einem Schulbauprojekt, montiert in wenigen Wochen
Was das für Kommunen bedeutet
Für Vergabestellen ist die Stufenlogik ein Handwerkszeug, kein Automatismus. Stufe 1 — vorgefertigte Bauteile mit bereits integrierten Gewerken wie Fenstern — lässt sich meist noch im klassischen Fachlos ausschreiben und bewahrt die Beteiligung kleiner Zimmereien am ehesten. Stufe 2 (Generalunternehmer) bündelt sämtliche Bauleistungen bei einem Anbieter und passt vor allem zu standardisierten Schul-, Kita- und Verwaltungsbauten mit hohem Vorfertigungsgrad, bei denen viele Einzelgewerke technisch ineinandergreifen. Stufe 3 (Generalübernehmer) bindet zusätzlich die Planung ein, weil die Werkstattplanung des Herstellers schon früh entscheidet, wie ein Bauteil gefertigt wird — hier verschiebt sich Verantwortung spürbar in Richtung eines einzigen Vertragspartners. Stufe 4 fasst mehrere Bauvorhaben zusammen, etwa wenn eine Kommune mehrere Schulgebäude im selben Vergabeverfahren ausschreibt. Jede Bündelung oberhalb von Stufe 1 muss eine Vergabestelle mit wirtschaftlichen oder technischen Gründen dokumentieren — sie ist die Ausnahme vom Losprinzip, nicht die Regel. Die neue Direktauftragsschwelle von 50.000 Euro entlastet zusätzlich kleinere Zusatzaufträge, ersetzt aber nicht die Grundsatzentscheidung für die passende Bündelungsstufe.
Was das für Investoren und Bauherren bedeutet
Für private Bauherren und Investoren ist das Thema zunächst indirekt relevant — die vier Stufen betreffen formal die öffentliche Auftragsvergabe. Wer aber selbst ausführender Betrieb oder Marktteilnehmer im Holzbau ist, spürt die Wahl der Bündelungsstufe unmittelbar: Je höher die Stufe, desto größer die Losvolumen und desto eher entscheidet Finanzkraft statt regionaler Fachkompetenz über den Zuschlag. Das ist auch für Investoren relevant, die auf eine breite, wettbewerbsfähige Anbieterlandschaft angewiesen sind — laut Lagebericht 2026 haben rund 80 Prozent der Holzbaubetriebe weniger als zehn Beschäftigte. Wird konsequent auf Stufe 3 oder 4 gebündelt, sinkt die Zahl der Betriebe, die überhaupt mitbieten können — mit möglichen Folgen für Preis und Lieferzeit. Schnellere, planbarere Vergabeverfahren durch das neue Gesetz sind für Investoren dennoch ein Pluspunkt: Sie verkürzen die Zeit zwischen Ausschreibung und Baubeginn, was gerade bei öffentlich-privaten Kooperationsmodellen die Kalkulationssicherheit erhöht.
Einordnung
Die vier Stufen sind eine Systematisierung, kein neues Recht — das Vergabebeschleunigungsgesetz selbst ändert an der Bündelungsfrage wenig, es beschleunigt vor allem Fristen, Nachweise und Schwellenwerte. Der Zielkonflikt bleibt: Beschleunigung und Vorfertigung sprechen für größere Lose, der Mittelstandsschutz spricht dagegen. Wer als Kommune auf Stufe 3 oder 4 setzt, sollte sich bewusst sein, dass dies die Zahl der Bieter strukturell verengt — selbst wenn der einzelne Auftrag dadurch schneller vergeben wird. Belastbare Erfahrungswerte, wie sich die vier Stufen in der Praxis auf Vergabedauer und Bieterzahl auswirken, liegen noch nicht vor; das Gesetz ist erst seit wenigen Wochen in Kraft. Kommunen, die ohnehin schon Erfahrung mit Lebenszyklus-Anforderungen sammeln, tun gut daran, die Bündelungsstufe genauso früh wie die Baustoffwahl festzulegen — beides bestimmt, wer am Ende überhaupt anbieten kann.
Quellen: FNR/Holzbauinitiative: Von Fenster bis Generalübernehmer · vhw: Vergabebeschleunigungsgesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft
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